Preise und AGB

Preise

Die Gästeführer, deren Touren auf dieser Web-Seite veröffentlicht sind, sind selbständig. Verträge zu Führungen werden immer nur zwischen dem Gast / der Gruppe und dem Gästeführer geschlossen. Jeder Gästeführer kalkuliert seine Preise selbst. Die Bezahlung geht unmittelbar an den Gästeführer.

Die Preisgestaltung folgt in der Regel den regional üblichen Tarifen. Dafür gilt nachstehende Berechnungsgrundlage:
Berechnet werden Aufwand zur Planung, Vorbereitung und Durchführung, sowie gegebenenfalls Material- und Anfahrtskosten. Für die Durchführung liegt ein Preis von ca. 35,- € pro Stunde zugrunde oder ca. 200,- € pro Tag. Bei ganz- oder mehrtägigen Fahrten werden außerdem noch Spesen für die Verpflegung fällig.

Gruppengröße: bis 30 Personen. Ist die Gruppe größer, muss sie geteilt werden, um die gute Qualität der Führung garantieren zu können. Bei Busgruppen, die größer als 30 Personen sind, besteht kein Anspruch auf Führungen außerhalb des Busses, wenn nicht ein zweiter Führer hinzugezogen wird. Je nach Art der Führung und der Örtlichkeit, kann es notwendig sein, die maximale Teilnehmerzahl niedriger anzusetzen.

Für die Planung individueller Touren berechnen wir eine Grundgebühr von 30,- € pro Tagesplan. Diese 30,- € sind vorab zu leisten. Je nach Planungsaufwand können höhere Kosten entstehen. Dies bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Kommt ein Führungsvertrag zustande wird die Grundgebühr von 30,- € pro Tag mit dem Honorar verrechnet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Vertrag

Führungsaufträge können schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise erteilt und angenommen werden; soweit möglich soll eine Auftragsbestätigung erfolgen.

Verträge kommen immer nur zwischen dem Gast / der Gruppe und dem jeweiligen Gästeführer zustande. Für alle daraus entstehenden Verpflichtungen und die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen ist allein der jeweilige Gästeführer verantwortlich. Im Falle einer Vermittlung beschränkt sich die Tätigkeit des Vermittlers darauf, zwischen Gast und Gästeführer den Kontakt herzustellen und gegebenenfalls den Vertragsabschluss vorzubereiten.

2. Rücktritt vom Vertrag, Verspätung, Ausfall

Beide Vertragsparteien können bis spätestens 5 Tage vor dem vereinbarten Führungsbeginn vom jeweiligen Führungsauftrag zurücktreten. Danach wird bei Rücktritt seitens des Kunden eine Ausfallentschädigung von 70% des Honorars berechnet.

Bei Verspätungen seitens des Gastes besteht für den Gästeführer eine Wartezeit von 15 Minuten bei bis zu 2-stündigen Führungen, 30 Minuten bei längeren Führungen, falls der Gast die Verspätung nicht telefonisch gemeldet hat. Die Dauer der Führung verkürzt sich entsprechend der Verspätung. Im Falle, dass der Gast ohne Absage nicht erscheint, kann der Gästeführer 90 % des Honorars und die Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen. Bei unverschuldetem Fernbleiben (z.B. in Folge Unfall oder höherer Gewalt) entfällt die gebuchte Führung für beide Vertragspartner folgenlos.

Im Falle einer unverschuldeten Verspätung des Gästeführers am Treffpunkt oder der Unmöglichkeit des Kommens (z.B. in Folge von Unfall oder Krankheit) wird der Gast möglichst schnell benachrichtigt. Wenn möglich, wird ein anderer Gästeführer die Führung übernehmen, andernfalls entfällt die gebuchte Begleitung / Führung für beide Vertragspartner folgenlos. Es entstehen niemandem Ansprüche auf Entschädigung oder Ersatz jedweder Art. Ansonsten besteht Haftung nur in Höhe des vereinbarten Honorars.

3.  Teilnehmerzahl

Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung beträgt in der Regel 30 Personen. Bei Überschreitung dieser Teilnehmerzahl ist der Gästeführer berechtigt, auf den Einsatz eines zweiten Gästeführers zu bestehen und anderenfalls die Durchführung der Führung der zu verweigern, beziehungsweise, bei Busfahrten auf Erläuterungen im Bus mit Mikrofon zu beschränken. Je nach Art der Führung kann der Gästeführer im Vertrag eine andere maximale Teilnehmerzahl festlegen.

4. Honorar, Vergütung

Das Honorar wird zwischen Gästeführer und Gast frei vereinbart. Bei mehrstündigen Führungen fallen zusätzlich Spesen für die Verpflegung an. Bei Entfernungen weit über 20 Kilometer zum Treffpunkt der Führung kann der Gästeführer einen zusätzlichen Betrag für entstehende Fahrtkosten erheben.

Der Gesamtpreis ist am Ende der Führung bar gegen Quittung an den/die Gästeführer/in zu entrichten.

Eventuell anfallende Eintrittsgelder und / oder Parkgebühren und andere Fremdkosten sind vom Gast vor Ort unmittelbar zu entrichten.

5. Haftung

Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Inhalte sind sorgfältig erwogen und geprüft. Der / die Gästeführer/in haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer selbst oder durch seine/n gesetzliche/n Vertreter/in oder Erfüllungsgehilfen/in beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars.

Bei Sturm und Gewitter oder anderen Gefahren für Leib und Leben kann der Gästeführer die Führung abbrechen bzw. absagen. Sollte eine Fortsetzung / Verschiebung nicht möglich sein entfällt die restliche Vertragserfüllung für beide Vertragspartner folgenlos. Der Gast hat bereits entstandene Kosten und das anteilige Honorar zu tragen.

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